Pflege – Der Bewohner als Individuum
Unsere pflegerische Versorgung ist an das Pflegemodell von Monika Krohwinkel (13 AEDL) angelehnt. Das bedeutet, der Bewohner wird als Individuum gesehen und im Vordergrund stehen seine Bedürfnisse. Es stellt sich für uns also die Frage: Was können wir für den Bewohner tun, damit seine Bedürfnisse erfüllt sind und er sich wohl fühlt?
Im Vordergrund steht die Erhaltung und Förderung der eigenen Selbstständigkeit. Dies kann nur erreicht werden, indem wir eine aktivierende Pflege durchführen. Wir leisten von daher Hilfe zur Selbsthilfe. Die Pflege ist ganzheitlich und personenorientiert. Die Biographiearbeit ist für uns ein wichtiges Instrument, um nach persönlichen Eigenarten und Vorlieben der Bewohnerinnen und Bewohner die Pflege entsprechend zu planen und durchzuführen.
Vollstationäre Pflege – Lassen Sie es sich gut gehen
Bei der Vollstationären Pflege zieht der hilfe- und pflegebedürftige Mensch aus dem häuslichen Bereich in das Alten- und Pflegeheim ein. Der Wechsel von der „heimischen“ Atmosphäre in ein Pflegeheim ist für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen ein großer Einschnitt. Er kommt in eine völlig neue Umgebung und in aller Regel wird er auf Dauer seinen „Wohnsitz“ in dieses Heim verlegen. Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich der Betroffene in der ausgewählten Einrichtung wohlfühlt und dort eine optimale Versorgung erhält.
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Einrichtung vorstellen, damit Sie sich optisch auch über unsere Leistungen einen Einblick verschaffen können. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Ist die häusliche Pflege nicht gewährleistet, übernimmt die Pflegekasse, je nach Pflegegrad, die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in einem Pflegeheim.
Kurzzeitpflege – die Alternative
Die Kurzzeitpflege ist ein gute Angebot,wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, weil zum Beispiel die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen "ausfällt", ist die Kurzzeitpflege eine gute Lösung.
Es gibt zwei Formen der Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist oder bei Verhinderung der Pflegeperson.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten bis zu 1.774 € je nach Pflegegrad pro Kalenderjahr.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige ebenfalls einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Die Pflegekassen übernehmen hierfür nochmals einen Betrag von bis zu 1.612 €.
Erst nach Rücksprache und Genehmigung der Pflegekasse bzw. der Krankenkasse kann eine Aufnahme in die Kurzzeitpflege erfolgen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne.