Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner,
sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Gäste,
auch in einer Alten- und Pflegeeinrichtung kommen wir nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme und ohne einige Regeln des Zusammenlebens aus. Diese Hausordnung soll daher zu einer ruhigen und harmonischen Atmosphäre beitragen, in der Sie sich wohl fühlen können.
- Unsere Einrichtung haftet nicht für Ihr persönliches Eigentum. Bitte bewahren Sie geringe Wertsachen und kleine Geldbeträge nur in einem abschließbaren Schrak bzw. Kommode auf. Für die Ihnen ausgehändigten Schlüssel tragen Sie die Verantwortung.
- Da ein Zusammenleben in der Gemeinschaft gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich macht, bitten wir Sie, folgende Ruhezeiten einzuhalten: Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Nachtruhe von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr
- Radio- und Fernsehgeräte bitten wir innerhalb dieser Zeit nur auf Zimmerlautstärke zu halten und ggf. Kopfhörer zu benutzen.
- Während der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind die Ein- und Ausgänge des Hauses aus Sicherheitsgründen geschlossen. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit an der Türklingel Kontakt mit dem Nachtdienst aufzunehmen, der ihnen gerne öffnet.
- Das Haus ist ein Nichtraucher-Haus. Das Rauchen und der Konsum von Cannabis, sofern der Cannabiskonsum nicht medizinisch verordnet ist, sind auf dem gesamten Gelände sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung grundsätzlich untersagt. In den gekennzeichneten Außenbereichen ist das Rauchen gestattet.
- Das Anbrennen von Kerzen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind grundsätzlich untersagt.
- Der missbräuchliche Gebrauch der Feuermelder im Haus führt zu Kosten, die zu Ihren Lasten gehen. In einem möglichen Brandfall verhalten Sie sich bitte möglichst ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeitenden und der Feuerwehr. Unser Haus ist nach heutigen Erkenntnissen auch im Brandfall sehr sicher.
- Für alle mitgebrachten technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände wird von uns keine Haftung übernommen. Von Ihnen eingebrachte elektrische, netzabhängig betriebene Geräte müssen bei Erstbenutzung bzw. nach dem Einzug und anschließend jährlich durch eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Personen nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmitteln“ überprüft werden. Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Wir bitten darum, den Nachweis der Geräteprüfung von mit- und eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebene Geräte durch einen Fachkundigen Elektriker stets nachzuweisen.
- Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter dürfen im Gebäude weder gelagert noch geladen werden, auch das Anlehnen an der Gebäudeaußenfassade ist nicht gestattet.
- Das Halten von Haustieren bedarf der Genehmigung der Einrichtungsleitung
- Haustiere müssen tierärztlich untersucht und geimpft sein
- Die Versorgung der Haustiere muss durch Sie gewährleistet sein
- Das Mitbringen von Hunden in das Haus ist nur an der Leine erlaubt
- Einrichtungsgegenstände sowie technische Anlagen im Haus sind zum Teil sehr teuer. Bitte gehen Sie damit entsprechend schonend um. Eine mutwillige Beschädigung verpflichtet zu Schadenersatz.
- Abfälle und sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Leitungsverstopfungen zu verursachen, dürfen weder in die Toilette, noch in die Abflussbecken geschüttet werden. Verstopfungen der Abflussrohre werden auf Kosten des Verursachers behoben.
- Die Benutzung der Aufzüge ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. In jedem Fall, auch bei älteren Kindern, obliegt den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht und Haftung. Das Betätigen des Nothalteschalters oder Notrufes ist, außer in Notfällen, untersagt. Jedes willkürliche Blockieren der Aufzüge ist nicht erlaubt. In den Aufzugkörben ist das Rauchen verboten.
- Politische und gewerbliche Betätigungen im Haus bedürfen der Genehmigung der Einrichtungsleitung.
- Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung können zur Kündigung des Vertrages führen.
Wir freuen uns über jeden Besuch in unserem Haus, bitten Sie aber auch auf das allgemeine Ruhebedürfnis sowie die Wohnbereichsabläufe Rücksicht zu nehmen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Wohnbereichsleitung.
Ochtendung, 01.07.2024