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Neue Corona Testverordnung vom 08.10.2021

15. Oktober 2021  

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung,

im Rahmen der „Vierten Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV 2“ vom 08. Oktober 2021 testen wir in unserer

Einrichtung im Foyer die Besucherinnen und Besucher unseres Hauses wenn diese nicht

  • über einen Testnachweis nach § 2 Nr. 1 der SchAusnahmV verfügen, der nicht älter als 24 Stunden ist,
  • vollständig geimpft oder genesen im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Verordnung sind.

Die Schnelltests werden von uns jeweils

dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

angeboten.

Eine vorherige Terminabsprache ist nicht nötig.

Bitte melden Sie sich im Foyer unserer Einrichtung bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vielen Dank.

Die Heimleitung

 

Kontakt

Adresse

Alten- und Pflegeheim St. Martin Ochtendung

Heinrich-Heine-Str. 7-11
56299 Ochtendung
Telefon02625 9517-0
Telefax02625 9517-187

Ansprechpartnerin: 
Corina Gräßer
Heimleiterin