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Information und Update zu den Besuchsregelungen

28. Dezember 2020  
Liebe Angehörigen, liebe Besucher, aufgrund der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 14.10.2020 wird es Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern ermöglicht, regelmäßig Testungen mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests (Point-of-Care) durchzuführen. Nach der Aufhebung des Besuchsverbots durch das zuständige Gesundheitsamt und vor dem Hintergrund der Bereitstellung der „Corona-Schnelltests“ (PoC-Tests) möchten wir Sie über die aktuelle Besucher- und Testungsregelungen ab dem 18. Dezember (51. KW) informieren: Die Testung der Besucher erfolgt einmal wöchentlich, auch bei mehreren Besuchen innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Testung 1 x pro Woche ausreichend.
  • Die Testung erfolgt nur nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefon-Nr.: 02625 / 9517-0 (Verwaltung).
  • Die Testung der Besucher erfolgt vor Weihnachten an folgenden Tagen:
Freitag, 18.12.2020:              10.00 – 15.00 Uhr Montag, 21.12.2020:             10.00 – 15.00 Uhr Dienstag, 22.12.2020:          10.00 – 15.00 Uhr Mittwoch, 23.12.2020:          13.00 – 17.00 Uhr Der letzte Testtag vor den Weihnachtsfeiertagen ist Mittwoch, 23.12.2020. Wir bitten alle Besucher, die ihre Angehörigen über die Feiertage besuchen wollen, darauf zu achten, dass der Passierschein noch gültig ist. Bitte informieren Sie ihre Verwandten, Freunde über diese Regelung, da wir nicht jeden einzeln informieren können.
  • Nach Weihnachten bzw. zwischen den Jahren erfolgt die Testung der Besucher einmal wöchentlich, und zwar Mo. – Fr. in der Zeit von 10.00 – 15.00 Uhr.
  • An Silvester, Donnerstag, 31.12.2020, und Neujahr, 01.01.2021, findet keine Testung statt.
  • Vor dem Hintereingang (Zugang über den Parkplatz, bitte der Beschilderung auf dem Parkplatz folgen) ist ein Zelt als Warteraum aufgestellt, welches während der täglichen Besuchszeit genutzt wird. Terminvereinbarungen sind erforderlich, um das Testprocedere (Dauer insgesamt ca. 30 min.) zeitlich und personell zu organisieren.
  • In dieser Zeit können sich 4 Besucher unter Einhaltung der Abstandsregeln und dem Tragen der Maske aufhalten. Händedesinfektion wird von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
  • Nach einer negativen Testung auf den Corona-Virus können die Besucher unter Einhaltung der bisher geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln ihre Angehörigen auf den Bewohnerzimmern besuchen.
  • Die Besucher erhalten bei einem negativen Testergebnis einen Passierschein, um innerhalb des Testungszeitraums unter Vorlage dieses Passierscheins den Zutritt zu dem Bewohnerzimmer zu erhalten.
  • Unter Vorlage des Passierscheins erfolgt im Weiteren der Zugang unter Benutzung der Klingelanlage zwecks Kontrolle an dem bisherigen Haupteingang.
  • Der Korridor für die Einlasszeit unter Vorlage des gültigen Passierscheines ist von Mo.- So.. von 10.30 Uhr – 17.00 Uhr beschränkt.
  • Besuche werden zur evtl. Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert (Besucherscheine: Name, Vorname, Telefonnummer, Besuchszeit, besuchter Angehöriger).
  • Pro Bewohner sind täglich 2 Besucher erlaubt, aber nur aus einem Haushalt.
  • Nach Ablauf des Testungszeitraums ist die Testung bei einem weiteren Besuch zu wiederholen und hat somit wieder eine Gültigkeit von einer Woche unter Ausstellung eines erneuten Passierscheins.
  • Bei einer positiven Testung ist der Zutritt ins Altenheim untersagt mit der Bitte, dieses Ergebnis beim Hausarzt oder in der Fieberambulanz kontrollieren zu lassen.
  • Das Verlassen der Einrichtung erfolgt über den Ausgang am Parkplatz (siehe Beschilderung). Den ausgefüllten Besucherschein dort bitte in den Kasten werfen.
  • Im Weiteren machen wir auf die weiter geltenden Hygiene- und Desinfektionsregeln aufmerksam, welche gut sichtbar in unserer Einrichtung aushängen.
  • Zu jeder Zeit muß der Mindestabstand von 1,5 m Abstand zur besuchten Person eingehalten werden.
  • Stringente Einhaltung der angeordneten Hygieneregeln.
  • Desinfizierung der Hände vor und nach dem Besuch

  • Tragen einer FFP-2-Maske und Einmalhandschuhe

  • Husten und Niesen bitte in die Armbeuge

  • Sie müssen frei sein von Symptomen einer Atemwegserkrankung
  • Sie dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein
  • Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten haben.
  • Wir stellen das Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhe mit.
  • Die Besuche von Ärzten, Physiotherapien und auch anderen externen Besuchen laufen nach dem gleichen Procedere unter Einhaltung der Hygienevorschriften ab. 
Wir bitten um Ihr Verständnis für die restriktiven Maßnahmen, die zum Schutz unserer Bewohner dringend erforderlich sind. Alle Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Bewohner als besonders gefährdete Personengruppe für eine COVID-19-Infektion. Wir verfolgen weiterhin die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona Pandemie und passen unsere Schutzmaßnahmen entsprechend an. Passen Sie bitte weiterhin gut auf sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit auf! Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch unter 02625 / 9517-0 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Markus Sauer                         Christa Reiff Heimleitung                                         Pflegedienstleitung
Kontakt

Adresse

Alten- und Pflegeheim St. Martin Ochtendung

Heinrich-Heine-Str. 7-11
56299 Ochtendung
Telefon02625 9517-0
Telefax02625 9517-187

Ansprechpartnerin: 
Corina Gräßer
Heimleiterin

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