Facebook Logo
Instagram Logo
 

Update zu den Besuchsregelungen und Testungen

24. Juni 2021  

An die Angehörigen,

die Betreuer und die Bevollmächtigten unserer Bewohnerinnen und Bewohner

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst einmal möchten wir Ihnen mitteilen, dass es allen Bewohnern und Mitarbeitern in unserem Seniorenheim gut geht. Die Mitarbeiter tun alles dafür, den Bewohnern einen schönen und abwechslungsreichen Tag zu gestalten.

Mit dieser Information möchten wir Ihnen unsere neuen Besuchsregelungen mitteilen, damit Sie Ihre Lieben in unserer Altenhilfeeinrichtung St. Martin besuchen können.

Aktuelle Besucherregelung:

Die aktuelle Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen nach §§4 und 5 des Landesgesetzes in Rheinland-Pfalz beinhaltet folgende Regelungen:

  • Bewohner dürfen bis zu vier Besucher die höchstens zwei Hausständen angehören, empfangen.
  • Die Besucher sind verpflichtet, eine FFP2 Maske während des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung zu tragen.
  • Auf die Durchführung des Antigen-Schnelltest kann verzichtet werden:
    • Durch die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen PoC Test, der nicht älter als 24 Stunden ist
    • Bei immunisierten Personen – mit nachgewiesenem vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der 2. Impfung, gem. STIKO-Ständige Impfkommission) mit Vorlage des Impfpasses
    • Bei genesenen Personen, die über einen entsprechenden Nachweis verfügen
  • Verlässt ein Bewohner die Einrichtung länger als 24 Stunden, hat er danach für die Dauer der darauffolgenden sieben Tage in der Einrichtung außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem ist am Tag der Rückkehr und am siebten Tag ein PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen.
  • Schwerkranke und sterbende Bewohnerinnen und Bewohner können ohne Beschränkungen von Angehörigen und nahestehenden Menschen besucht werden.
  • Für Besucher bleiben alle weiteren Bestimmungen (Registrierung des Besuchs, Händedesinfektion, Abstandsregeln, FFP2 Maske) unverändert bestehen. Gerne stellen wir für Sie Desinfektionsmittel bereit. Bitte bringen Sie eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil mit.

Alle Vorsichtsmaßnahmen dienen weiterhin dem Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner als besonders gefährdete Personengruppe für eine Covid-19-Infektion. Sollten in unserer Einrichtung Verdachtsfälle oder Infektionen mit SARS-COV-2 vorliegen, sind wir behördlicherseits verpflichtet, die Regelungen einzuschränken und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Zurzeit ist unsere Haustüre noch geschlossen. Dennoch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu besuchen.

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Angehörigen und Besuchern für das Verständnis und Vertrauen, das Sie uns während der langen Zeit der Einschränkungen entgegengebracht haben, bedanken.

Bleiben Sie weiterhin achtsam, für UNS und IHRE Familie.

Ihr Team vom St. Martin, Ochtendung.

Mit freundlichen Grüßen

Corina Gräßer

Heimleitung

Kontakt

Adresse

Alten- und Pflegeheim St. Martin Ochtendung

Heinrich-Heine-Str. 7-11
56299 Ochtendung
Telefon02625 9517-0
Telefax02625 9517-187

Ansprechpartnerin: 
Corina Gräßer
Heimleiterin

Die Webseite verwendet Cookies

Einige von ihnen sind notwendig, während andere helfen, unsere Webseite zu verbessern. Bitte akzeptieren Sie alle Cookies. Für weitere Informationen über die Nutzung von Cookies klicken Sie bitte auf Details.

Weitere Informationen zum Datenschutz.