Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung,
im Rahmen der „Vierten Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV 2“ vom 08. Oktober 2021 testen wir in unserer
Einrichtung im Foyer die Besucherinnen und Besucher unseres Hauses wenn diese nicht
- über einen Testnachweis nach § 2 Nr. 1 der SchAusnahmV verfügen, der nicht älter als 24 Stunden ist,
- vollständig geimpft oder genesen im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Verordnung sind.
Die Schnelltests werden von uns jeweils
dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und
donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
angeboten.
Eine vorherige Terminabsprache ist nicht nötig.
Bitte melden Sie sich im Foyer unserer Einrichtung bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vielen Dank.
Die Heimleitung